Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen ab 01.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 27.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen vom 01.01.2015 sehen grundsätzlich eine Förderung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Die Förderung ist auf 30.000,00 € begrenzt.
Die Richtlinien sehen auch vor, dass die Zuschüsse nur gewährt werden, wenn die Gemeinde ebenfalls einen monetären Zuschuss mindestens in Höhe des in Betracht kommenden Landkreiszuschusses gewährt.
Von dieser Regelung ist aktuell der 1. FCH, Abteilung Tennis, betroffen, der nach den Richtlinien der Stadt Heilsbronn aktuell eine Förderung von 7,5 % erhält.
Um für den Verein keinen finanziellen Nachteil entstehen zu lassen, wird empfohlen, die städt. Richtlinien rückwirkend ab 01.01.2019 so zu ändern, dass diese den Regelungen des Landkreises entsprechen.
Der Haupt- und Finanzausschuss vom 06.11.2019 hat folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss

Die städt. Richtlinien werden rückwirkend zum 01.01.2019 an die des Landkreises angepasst. Der Zuschuss gem. Beschluss vom 05.06.2019 an den 1. FCH, Abteilung Tennis, wird dementsprechend von 7,5 auf 10 % angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 12:15 Uhr