Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen KIndertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kirchengemeinde Bürglein hat uns folgende einstimmig gefassten Beschlüsse der Kirchengemeinde Bürglein vom 27.11.2019 am 29.11. vorab per Mail und schriftlich am 06.12.2019 (s. Anlage) übermittelt:
Die Kirchengemeinde Bürglein übernimmt mit dem sogenannten Geschäftsführermodell des Dekanats Windsbach die Trägerschaft für die geplante Schulkindbetreuung und die geplante altersgemischte Kindergartengruppe zum nächstmöglichen Termin.
Die Kirchengemeinde Bürglein stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Schulkindbetreuung und für die entstehende Kindertagesstätte Räumlichkeiten im Gemeindehaus zur Verfügung.
Die Stadt Heilsbronn wird gebeten, die erforderliche Ausstattung für die Schulkindbetreuung / Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen und Planungen für eine Schaffung der vorgeschriebenen Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Bürglein und der Kindertagesstätten-Geschäftsführung zu veranlassen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019 wurde beschlossen, für den Fall, dass die Kirchengemeinde Bürglein eine Einrichtung unter ihrer Betriebsträgerschaft übernehmen will, in der heutigen Stadtratssitzung entschieden werden soll.
Die Verwaltung wird mit dem Vertreter des Dekanats Windsbach, Herrn Queißer, am Montag, den 09.12.2019, über die Grundlagen für eine eventuelle Zusammenarbeit sprechen. Mit Vertretern des Landratsamtes wurde seitens der Kirchengemeinde bzw. des Dekanats Windsbach ein erneuter Begehungstermin der Räumlichkeiten im Gemeindehaus für Donnerstag, den 12.12.2019 vereinbart.
Frau Pfarrerin Dörte Knoch bittet darum, die Schulkindbetreuung zum Beschluss zu bringen, da am 03. Februar 2020 alle Erstklasseltern über mögliche Betreuungen im nächsten Schuljahr informiert werden sollen und bis zu diesem Zeitpunkt ihr Angebot incl. Gebührenordnung und Buchungszeiten stehen muss.
Weiter wird darum gebeten, einem Vertreter der Kirchengemeinde bzw. Hr. Queißer ein Rederecht einzuräumen, um die Gründe für die Entscheidung zu erläutern.
In der Sitzung des Stadtrates wird über den aktuellen Sachstand informiert.
Herr Wittmann ergänzt zu den Vormerkungen nach der Besprechung vom Montag, 09.12.2019 mit Herrn Queisser vom Dekanat Windsbach noch folgendes:

Herr Queisser ist von der Auswertung der Bedarfs-Umfrage in den Einzelheiten informiert, insbesondere von den Unsicherheiten einer Umfrage und davon, dass einige Bedarfe erst für die Jahre ab 2023 angemeldet wurden.
Herr Queisser sieht eine Schulkindbetreuung und eine altersgemischte Gruppe positiv; hat der Kirchengemeinde aber abgeraten, bei der Ausgangssituation (evtl. anfängliches Defizit) Investionen zu übernehmen.
Die Stadt Heilsbronn sollte die Schulkindbetreuung bzw. Hort, um die es vordringlich geht, die Erstausstattung mit Möbeln (Schreibtische, Stühle) übernehmen und zumindest den erforderlichen 2. Rettungsweg; von umfangreichen Umbauten geht er nicht aus. Die Räumlichkeiten für den Hort und die Anzahl der zu betreuenden Kinder werden nach Begehung mit dem Landratsamt am Donnerstag, 12.12.2019 festgelegt.
Bei der altersgemischten Gruppe sollte die Stadt ebenfalls die Erstausstattung mit Möbeln etc. übernehmen.        
Eine mit der Kirchengemeinde zu schließende Defizitvereinbarung wäre in der vorliegenden Form, wie mit den weiteren Trägern einheitlich geschlossen, in Ordnung. Ausnahme wäre jedoch, dass die Einrichtung nicht vom Träger, sondern von der Stadt zu übernehmen wäre. Insoweit wäre eine Gleichbehandlung der Träger nicht mehr gewährleistet.                          
 

Datenstand vom 12.02.2020 09:52 Uhr