Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen Kindertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.01.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In den Sitzungen des Stadtrates vom 13.11.2019 und 11.12.2019 wurde über das Ergebnis der Umfrage und den aktuellen Sachstand informiert.
In der Sitzung vom 11.12.2019 kam Frau Petra Frank für die Kirchengemeinde Bürglein zu Wort, die u.a. ausführte, dass im ersten Schritt die Schulkinder in der Nähe ohne Stress betreut werden sollen u. erst in einem späteren Schritt die gemischte Kindergartengruppe mit einem Anbau etabliert werden soll.
Da angenommen wurde, dass bis 15.01.2020 die anzunehmenden Kosten genauer beziffert werden können, wurde die Entscheidung vertagt.
Herr Wittmann und Herr Birner nahmen an dem Besichtigungstermin mit Vertretern der Kirchengemeinde, Herrn Queisser und dem Landratsamt Ansbach im Gemeindehaus Bürglein teil.
Dort wurde seitens des Landratsamtes festgestellt, dass die Räume sehr gut geeignet wären und in Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates am 15.01.20 die mögliche Kinderzahl kurzfristig mitgeteilt werden kann. Weitere Ergebnisse waren: Die Kirchengemeinde Bürglein informiert sich über den erforderlichen Antrag zur Nutzungsänderung und Brandschutz, die Stadt Heilsbronn über die Kosten des 2. Rettungsweges und Herr Queisser (Dekanat Windsbach) wollte sich um die Kosten der Erstausstattung kümmern, evtl. Fördermöglichkeiten mit der Regierung absprechen und sich Gedanken zur Defizitvereinbarung (Gleichbehandlung) machen.
Es wäre vorrangig zu beraten, ob eine Schulkindbetreuung in den vorhandenen Räumlichkeiten des Gemeindehauses Bürglein durch einen freigemeinnützigen Träger, nämlich der Kirchengemeinde Bürglein, mit der für Kindertagesstätten geltenden Defizitvereinbarung unterstützt wird. Unabhängig davon kann zu einem späteren Zeitpunkt über eine Kindertagesstätte in Bürglein entschieden werden oder auch ein Grundsatzbeschluss für eine Kindertagesstätte in Bürglein gefasst werden. Nach Ansicht von Herrn Queisser sollte sich zuerst die Stadt Heilsbronn für eine Kindertagesstätte in Bürglein entscheiden und dann könnte geklärt werden, wie dies umgesetzt werden kann (Anbau oder Neubau).
Die entstehenden Kosten für einen 2. Rettungsweg werden von uns mit ca. 12.000,00 bis 15.000,00 € angenommen. Über die Kosten der Erstausstattung, mögliche Kinderzahl etc. sind uns zum Zeitpunkt der Erstellung der Vormerkung noch keine Informationen zugegangen.
Nach den bestehenden Defizitvereinbarungen ist in § 1 Abs. 2 geregelt: „Der Träger stellt für den Betrieb der Kindertageseinrichtung das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung selbst“. Eine Übernahme derartiger Kosten widerspräche dieser Regelung, führt zu einer Änderung der Defizitvereinbarung und dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Träger führen.
Allgemeines:
Zum Thema gesetzlicher Anspruch erhielt die Stadt Ende 2019 folgende Informationen:
„Mit Blick auf einen bundesrechtlichen Anspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder ab 2025 wurde der Freistaat von den Interessensverbänden der Kommunen aufgefordert, sich für die Interessen der bayerischen Städte und Gemeinden einzusetzen.
Eine tragfähige Lösung für eine qualifizierte, ganztägige Bildung und Betreuung bei erweiterter staatlicher Verantwortung würde nicht binnen weniger Jahre zu finden sein, da hierfür konzeptionelle Grundlagen im System Schule und Jugendhilfe geschaffen und weiterentwickelt werden, ausreichendes und qualifiziertes Personal sowie geeignete Räumlichkeiten im Bereich des Schulgeländes oder Standorte in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen, vorhandene Strukturen einbezogen und weiterentwickelt werden müssen.
Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter würde zudem nur gelingen, wenn sich das System Schule in Verantwortung der Länder stärker einbringt und der Rechtsanspruch nicht nur auf die kommunale Jugendhilfe mit einer Verankerung im SGB VIII einseitig abgeschoben wird.
Um überzogene Erwartungen der Eltern zu vermeiden, muss in aller Deutlichkeit festgestellt werden, dass ein Rechtsanspruch ab 2025 ebenso wenig ohne ausreichende Übergangsregelungen realisierbar ist wie ohne die immer noch ausstehende Klärung aller auftretenden Finanzierungsfragen für Investitionen und Betrieb.“
Die Stadt Heilsbronn sollte im Fall eines Beschlusses für eine Schulkindbetreuung in Bürglein nicht verpflichtet sein, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Schüler aus dem Hort an der Grundschule Heilsbronn nach Bürglein zu entsenden.
Evtl. noch vor der Sitzung eingehende, nähere Informationen werden wir umgehend weiterleiten.
Zur Vermeidung einer abweichenden Regelung in der Defizitvereinbarung und einer daraus abzuleitenden Ungleichbehandlung der Träger, wird im nachfolgenden Beschlussvorschlag keine Kostenübernahme empfohlen.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn befürwortet eine Schulkindbetreuung in Bürglein ab September 2020 und schließt für diesen Zweck eine Defizitvereinbarung analog der bisherigen Vereinbarungen mit der Kirchengemeinde Bürglein ab.
Die Stadt Heilsbronn verpflichtet sich zu keiner Zeit, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Schüler aus Einrichtungen in Heilsbronn nach Bürglein zu entsenden.
Kosten für einen 2. Rettungsweg oder Erstausstattung können nach der Defizitvereinbarung nicht übernommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.02.2020 11:00 Uhr