Breitbandausbau Dt. Glasfaser; Information über aktualisierte Polygone für einen evtl. Ausbau eines Glasfasernetzes sowie Beschluss über eine Absichtserklärung über die Bereitstellung von Verkehrsflächen für Leitungsinfrastrukturen


Daten angezeigt aus Sitzung:  105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.01.2020 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Anfrage der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019 informiert und beraten.
Ohne Beschlussfassung wurde dahingehend verblieben, dass Herr Reisinger, der die Anfrage im Gremium vorgestellt hat, eine aktuelle Übersicht über die möglichen Erschließungsgebiete (Polygone, s. Anlage) übersenden wird. Weiter sollte Herr Reisinger betriebsintern klären, ob die Deutsche Glasfaser GmbH zunächst Bedarfsabfragen starten könnte und dann auf gesicherter Erkenntnis über eine Wegenutzung durch die Stadt Heilsbronn entschieden werden könnte.
Mit Nachricht vom 18.12.2019 teilte Herr Reisinger mit, dass es grundsätzlich möglich wäre, eine Bedarfsabfrage vorab durchzuführen. Jedoch bittet die Deutsche Glasfaser GmbH um Abgabe einer Absichtserklärung (s. Anlage) durch die Stadt Heilsbronn, dass im Falle einer positiven Bedarfsanalyse einer Wegenutzung zugestimmt würde.
Die Deutsche Glasfaser GmbH wird einen Netzbau grundsätzlich dann vornehmen, wenn sich mindestens 40 % der anschließbaren Haushalte in einem Ort (Polygon) für einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser GmbH oder einem alternativem Anbieter auf dem FTTH-Netz entscheiden und die Baukosten wirtschaftlich gestaltet werden können.
Aus Sicht der Stadtverwaltung könnte dem vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt werden. Sollte eine ausreichende Nachfragebündelung möglich sein, so würde die Deutsche Glasfaser GmbH eigenwirtschaftlich eine Netzinfrastruktur errichten (Bauzeit angegeben mit ½ - ¾ Jahr). Aufwendungen der Stadt Heilsbronn entstehen dann für die Bauüberwachung. Nach den schlechten Erfahrungen mit dem geförderten Breitbandausbau ist mit nicht unerheblichen personellen Aufwendungen zu rechnen.
Gleichwohl wird anerkannt, dass Bandbreiten bis zu 1 Gigabit/s künftig notwendig sein werden, um den Digitalisierungsprozess weiter voranzutreiben. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der Errichtung der Netzinfrastruktur mit Baumaßnahmen zu rechnen ist, die den geförderten Breitbandausbau bei Weitem übersteigen, da nun die Glasfaserleitung bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden, wohingegen bisher die Glasfaserleitungen (mit wenigen Ausnahmen) nur bis zum Verteilerkasten gezogen wurden.
In Bereichen, in denen jüngst Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden, sollte erneuten Tiefbaumaßnahmen nicht zugestimmt werden (bspw. Marktplatz). Stattdessen sollten die verlegten Leerrohre der Deutschen Glasfaser zur Verfügung gestellt werden.
 

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn spricht mittels vorliegender Erklärung gegenüber der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH die Absicht aus, im Falle einer erfolgreichen Nachfragebündelung einer Wegenutzungsvereinbarung für die Errichtung eines Glasfasernetzes durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2020 11:00 Uhr