Bauleitplanung Markt Roßtal; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 63 "Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.01.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach“ wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.10.2019 erstmals informiert.
Aufgrund der Dimensionierung des Gewerbegebietes und seiner grundsätzlichen regionalen Auswirkungen erfolgt die Behandlung im Rahmen der Behördenbeteiligung im Stadtratsgremium.
Das Gewerbegebiet im Anschluss an den Roßtaler Ortsteil Buchschwabach umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 20 ha (incl. Ausgleichsflächen, s. Anlage).
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn gehen von der Bauleitplanung nicht aus, auch wenn es sich um eine sehr großflächige Bauleitplanung handelt.
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, dessen Anlass die Betriebszusammenführung eines bereits in Buchschwabach ansässigen Betriebes ist.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplanes besteht Einverständnis. Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Behördenbeteiligung werden nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.02.2020 11:00 Uhr