Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden für den Kalkulationszeitraum vom 01.07.2004 bis 30.06.2008 die Herstellungsbeitragssätze und die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ermittelt sowie für die Zeiten vom 01.07.2008 bis 30.06.2012, vom 01.07.2012 bis 30.06.2016 und vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 eine Nachkalkulation aufgestellt.
Der letzte Nachkalkulationszeitraum läuft mit dem 30.06.2020 ab.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur weiteren Nachkalkulation für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 zu beauftragen.

Beschluss

Zur Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie die Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2020 12:03 Uhr