Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Rauchkammern sowie den Austausch der Abluftreinigungsanlage an der Anlage zum Räuchern von Lebensmitteln auf Fl.Nrn 422/9, 376/8, 404/12, 404/21, 404/22, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller hat beim Landratsamt Ansbach den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Räucherkammern sowie den Austausch der Abluftreinigungsanlage (Containerbauweise mit Abluftkamin)  an der Anlage zum Räuchern von Lebensmittel auf Fl.Nr. 422/9 ff. eingereicht.
Mit Schreiben vom 16.01.2019 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass die Anlage nach BImSchG immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig ist. Die Stadt Heilsbronn wird gebeten, Stellung hierzu zu beziehen und über das gemeindliche Einvernehmen zu beraten (§ 13 BImSchG i. V. m. § 36 BauGB).
Beschreibung der Anlage nach BImSchG:
Der Antrag auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bezieht sich auf die Genehmigung vom 29.12.2011 – AZ 170-21/2011-SG42 und auf die Änderungsgenehmigung vom 23.08.2016 AZ 170/21/2016-SG42.
Der Zweck der Anlagenveränderung wird laut Antragssteller in zwei Punkten notwendig.
  1. Aufgrund geänderter Produktionsanforderung im Bereich der Rohwurst werden 2 weitere Rauchkammern benötigt.
  2. Die Thermische Nachverbrennung hält aktuell nicht alle Grenzwerte reingasseitig ein und muss getauscht werden.
Die Gesamtleistung des Produktionsbetriebes ändert sich nicht.

Laut Anlagenbeschreibung wird mit dem Austausch / Neubau der Abluftreinigungsanlage das Rohgas über einen Elektrofilter und mittels Ventilator in einen Gaswäscher gedrückt. Dort werden die wasserlöslichen Gasbestandteile ausgewaschen und mittels alkalischen Waschwassers neutralisiert. Die Dosierung erfolgt über eine pH-Wert Regelung. Der angehängte Tropfenabscheider im Ausgang des Gaswäschers fängt die Aerosole aus dem Waschprozess auf, bevor das gereinigte Abgas in einen Kamin gedrückt wird.
Alle Bauteile sind über eine integrierte Auffangwanne aufgebaut, die in die betriebseigene Kläranlage entwässert.
Laut Beschreibung erfüllt die Abluftreinigungsanlage die Vorgaben der deutschen TA-Luft.

Baubeschreibung der Anlage:
Zum Betrieb der Anlage soll auf dem Grundstück eine Abluftreinigungsanlage in Containerbauweise an der östlichen Seite (Richtung Weißenbronn) aufgestellt werden.
Die Bauabmessungen betragen rund 4,20 m x 4,40 m. Die zu errichtende Kaminanlage hat eine Gesamthöhe von rund 21,00 m und ist somit rund 2 m höher als die Attika (Bauhöhe ist gleich mit der vorh. Kaminanlage).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. B 26 und liegt im Industriegebiet nach § 9 BauNVO.
Die Nachbarbeteiligung erfolgt im Rahmen des BImSchG und wurde bereits durch das Landratsamt Ansbach SG 42 veranlasst.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich der Höhe der Abluftreinigungsanlage nicht eingehalten. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes B 26 auszusprechen. Da schon beim letzten Bauantrag zur zwischenzeitlich bestehenden Kaminanlage eine Gesamthöhe von rund 21 m von der Stadt Heilsbronn befreit wurde, ist diese neue Kaminanlage nun ebenfalls zu befreien

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen für den Austausch der Abluftreinigungsanlage zum Räuchern von Lebensmitteln auf Fl.Nr. 422/9 ff., Gemarkung Heilsbronn, hinsichtlich der Überschreitung der Gesamthöhe auf 20,95 m für die Abluftreinigungsanlage (Abluftkamin) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 09:49 Uhr