Bauantrag Teilumbau einer Maschinenhalle zur Wohnung auf Fl.Nr. 306, Gemarkung Seitendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Teilumbau einer vorhandenen Maschinenhalle zur Wohnung auf Fl.Nr. 306, Gemarkung Seitendorf.
Folgende Umbaumaßnahmen sind bei der Sanierung vorgesehen:
In die vorh. Maschinenhalle wird eine Zwischenwand in Kalksandsteinbauweise (Brandschutzwand) zur Abtrennung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche eingebaut. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von rund 145 m².
An die bestehenden Außenwänden soll innen eine Holzrahmenkonstruktion erstellt werden. Diese soll die neue Deckenkonstruktion (Zwischendecke) tragen. Weiterhin wird auf der Westseite ein Wintergarten in Holzrahmenbauweise errichtet.
Laut Bauantrag erfolgt die Erschließung über das vorh. Wohnhaus.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Der Nutzungsschwerpunkt im Teilbereich der Maschinenhalle ändert sich durch den Ausbau.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Nach Stellplatzsatzung sind für die Wohnung 2 Stellplätze nachzuweisen. Diese sind, nach Auskunft des Planers, mit der vorhandenen Doppelgarage erfüllt. Die Verwaltung erachtet die Stellplatzverpflichtung damit nicht als erfüllt. Eine diesbezügliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Teilumbau der vorhanden Maschinenhalle zur Wohnung auf Fl.Nr. 306, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 09:49 Uhr