Bauantrag Sanierung und Umbau auf Fl.Nr. 209, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Leerstandsförderung im Städtebauförderungsprogramm für anerkannte Flüchtlinge wurde die entsprechende Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Für die Sanierung des Wohnhauses in der Ansbacher Straße 10 ist ein entsprechender Bauantrag zu stellen.
Die Stadt Heilsbronn hat in der Planung den Umbau nach den Richtlinien zum Förderprogramm entsprechend vorbereitet.
Der Umbau des Wohnhauses sieht u.a. vor, dass der Wohnungszuschnitt angepasst wird.

Folgende Umbaumaßnahmen sind bei der Sanierung vorgesehen:
Im Erdgeschoss wird der Bereich von Kochen / Essen / Wohnen bei der Wohnung 1 zusammengelegt. Ebenfalls wird der Zugang im Gebäude verschoben.
In der Wohnung 2 (Einzelzimmer) wird neben einer Kochstelle auch ein Sanitärbereich entstehen.
Im Obergeschoss wird, wie im Erdgeschoss, der Zugang im Gebäude verändert und der Bereich Kochen / Essen / Wohnen zusammengelegt.
Redaktionell: Im Rahmen des Umbaus und Sanierung werden u.a. die Böden / Wände / Decken saniert und die einzelnen Wohnungen und der Flurbereich mit separaten Messeinrichtungen ausgestattet. Diese Punkte sind u.a. bei der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Bauabmessungen und der Nutzungsschwerpunkt ändert sich für das Gebäude nicht.
Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.
Nach Stellplatzsatzung liegt das Wohnhaus in der Ansbacher Straße 10 außerhalb der Ermäßigungszone der Innenstadt. Somit werden für die 3 Wohnungen insgesamt 4 Stellplätze benötigt.


Berechnung Stellplätze:
2 Wohnungen über 50 m² a´ 2 Stellplätze + 1 Wohnung unter 50 m² 1 Stellplatz abzüglich Reduzierung der Erdgeschosswohnung wegen Barrierefreiheit ergibt somit einen Stellplatznachweis von 4 Stellplätzen.
Da nur 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, muss für die fehlenden 2 Stellplätze eine Ablöse erfolgen.
Da im Grundsatz einer Stellplatzablösung außerhalb der Innenstadt nicht zugestimmt wird, ist zur Vermeidung der Schaffung eines Bezugsfalles die Notwendigkeit der Stellplatzablöse hinreichend zu begründen.
Die notwendigen Stellplätze können auf dem Baugrundstück nicht mehr geschaffen werden, da der Grundstückszuschnitt im Zuge der Errichtung der neuen Parkplätze neu geschaffen wurde und dabei Flächen, die zur Schaffung notwendiger Stellplätze für das Einfamilienwohnhaus vorhanden gewesen wären, für öffentliche Parkflächen bereitgestellt wurden. Eine rechtliche Sicherung von einzelnen öffentlichen Parkplätzen der neu geschaffenen Parkanlage zugunsten des Bauvorhabens ist nicht möglich, da die Parkflächen öffentlich gefördert wurden und daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
Die Möglichkeit einer Abweichung von der Stellplatzverpflichtung (zwei statt der notwendigen vier Stellplätze) sollte nicht erwogen werden. Mit der Stellplatzablöse wird die Stadt Heilsbronn gezwungen, an anderer Stelle Stellflächen zu schaffen. Dies stellt somit ein milderes Mittel gegenüber der Abweichung dar, mit der anschließend keine weiteren Stellflächen errichtet würden.
Eine Zunahme des Parkdrucks wird grds. nicht erwartet. Der notwendige Parkbedarf kann durch die öffentlich zur Verfügung stehenden Parkflächen gedeckt werden. Nur können diese Parkflächen nicht formal dem Anwesen Ansbacher Straße 10 zugeordnet werden.

Die Erschließung ist gesichert.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Sanierung und den Umbau der Ansbacher Straße 10, Fl.Nr. 209, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.03.2019 09:49 Uhr