Bauanfrage Bau zweier Ferienwohnungen am Berghof,FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2019 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller möchte mit der Bauanfrage klären, ob beim Bau von zwei Ferienwohnungen für den Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn, abweichend vom Bebauungsplan dort ein Gründach errichtet werden kann.
Frage 1:
Abweichend vom Bebauungsplan die Errichtung eines Gründaches.
siehe Anlage

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. B6 – „Am Berghof“.
Das Bauvorhaben befindet sich im Mischgebiet. Dort sind u.a. auch Mehrfamilienwohnhäuser mit bis zu 12 Wohneinheiten zulässig.
Bei der Anfrage auf Abweichung vom Bebauungsplan ist folgendes anzumerken:
Im Bebauungsplangebiet sind u.a. Satteldächer zugelassen. Die Dachneigung im gesamten Geltungsbereich ist variabel auf 42° bis 48° festgesetzt.
Ein Flachdach bei Wohnhäusern wurde bis dato noch nicht befreit.
Da das Bauvorhaben anhand der Lage im Mischgebiet am Rande zur Grünfläche liegt, kann man sich seitens der Verwaltung ein Gründach (Flachdach) dort durchaus vorstellen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes B6 „Am Berghof“ kann aus Sicht der Verwaltung in Aussicht gestellt werden.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplan B 6 „Am Berghof“ wird hinsichtlich der Dachform – Flachdach als Gründach – in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 09:49 Uhr