Bauanfrage Ausbau des vorhandenen unausgebauten Dachbodens auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 79. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2019 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller möchte mit der Bauanfrage klären, ob sein geplantes Bauvorhaben für den Ausbau des vorhandenen unausgebauten Dachbodens auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Bürglein umgesetzt werden kann.
Frage 1:
Bauplanänderung der Dachneigung von jetzigen 28° auf 40°.
Frage 2:
Dachaufbau mittels einer Dachgaube.
Als Grund hierfür gibt der Antragsteller an, dass der noch unausgebaute Dachboden für Wohnzwecke nutzbar gemacht werden soll. Siehe Anlage
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. B1 Böllingsdorf / Bürglein.
Zur Frage 1 - Dachneigung auf 40 ° erhöhen.
Bereits in vergangenen Jahren wurde die dort zulässige Dachneigung von 26° – 28 ° auf bis zu 45° Dachneigung befreit.
Zur Frage 2 – Dachaufbau mittels einer Dachgaube:
Laut rechtsgültigen Bebauungsplans ist eine Dachgaube unzulässig. Dacherker hingegen sind zulässig. Da der Antragssteller nicht die Gaubengröße angegeben hat, wurde telefonisch beim Antragsteller versucht, die Breiten zu klären. Der Antragsteller könnte noch keine Breiten mitteilen, da die genauen Ausmaße aufgrund der bestehenden Kaminanlagen unklar sind. Diese Frage sollte daher erst bei der Eingabeplanung geklärt werden.
Fernmündlich wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass im Bebauungsgebiet bis heute nur Dacherker mit einer Größe von max. 1/3 der Dachbreite und diese mind. 50 cm unter den Dachfirst enden, genehmigt wurden. Dieses sollte bei der Eingabeplanung der Gauben berücksichtigt werden und könnte für die Dachgauben so übernommen werden.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplan B1 Böllingsdorf / Bürglein zur gestellten Anfrage wird nach Vorlage einer Eingabeplanung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen in Aussicht gestellt. Da die Frage zu den Dachgauben sich nicht auf die Breite und Höhe bezieht, wird dem Antragssteller mitgeteilt, nur Dacherkern mit einer Größe von max. 1/3 der Dachbreite, die mind. 50 cm unter den Dachfirst enden, würden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.03.2019 09:49 Uhr