Bauantrag Anbau zum Unterstand von Tieren und zur Unterbringung von Sachen auf FlNr. 75/2, Gemarkung Betzendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant einen Anbau zum Unterstand von Tieren und zur Unterbringung von Sachen auf dem Grundstück Fl.Nr. 75/2, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 21.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Der Unterstand hat eine Größe von 11,65 m x 5,25 m. Er erhält ein Pultdach mit 5° Dachneigung. Die maximale Höhe beträgt 3,60 m.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Der geplante Unterstand hat keine Auswirkung auf die städtische Stellplatzsatzung.
Die Entwässerung der zusätzlichen Dachfläche ist gewährleistet.
Der Landkreis wird wegen der angrenzenden Kreisstraße im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach beteiligt. Die weiteren Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau zum Unterstand von Tieren und zur Unterbringung von Sachen auf dem Grundstück Fl.Nr. 75/2, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 21, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr