Bauantrag Einbau/ Neubau von Praxis- u. Wohnräumen auf FlNr. 16, Gemarkung Ketteldorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant den Einbau/Neubau von Praxis- und Wohnräume in eine bestehende Stallscheune sowie den Einbau Gästezimmern im OG des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 16, Gemarkung Ketteldorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Praxis erhält eine Gesamtfläche von 205,80 m². Es sind vier Behandlungsräume vorgesehen.
Die Wohnung ist für den Praxisbetreiber mit einer Größe von 203,09 m² geplant.
Daneben sind vier Gästezimmer mit insgesamt acht Betten geplant.
Gemäß der Stellplatzsatzung sind insgesamt 11 Stellplätze erforderlich (Praxis 7; Wohnung 2; Gästezimmer 2). Sie werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Für das mit Stellplätzen überplante Nebengebäude liegt bereits eine Abbruchgenehmigung vor.
Nachdem die Gebäude schon vorhanden sind, ändert sich an der Entwässerungssituation nichts.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau/Neubau von Praxis- und Wohnräume in eine bestehende Stallscheune sowie den Einbau Gästezimmern im OG des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 16, Gemarkung Ketteldorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr