Bauantrag Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise auf FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise mit zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. B 6 A Am Berghof.
Der Baubereich ist als gemischte Baufläche gemäß BauNVO ausgewiesen.
Das geplante Gebäude erhält eine L-Form mit den Abmessungen 12,57 m x 4,27 m und 12,33 m x 4,27 m. Die Gebäudehöhe beträgt 3,00 m.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Satteldächer mit 42° bis 48° zulässig.
Der Antragsteller plant ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung.
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt dem Bauantrag bei.
Die Dachform wurde bisher nicht befreit. Die Antragstellerin hat bereits im Rahmen einer Bauanfrage seitens der Stadt eine Zustimmung in Aussicht gestellt bekommen (Bauausschuss 27.02.2019).
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung sind pro Ferienwohnung zwei Stellplätze erforderlich, also für die zwei Wohnungen sind es vier Stellplätze. Die Antragstellerin wurde im Rahmen der Bauanfrage hiervon schriftlich informiert. Es wurden dennoch im vorliegenden Bauantrag nur zwei Stellplätze ausgewiesen. Die fehlenden Stellplätze sind noch nachzuweisen.
Es ist geplant, das Niederschlagswasser zur gärtnerischen Nutzung zu verwenden und das Schmutzwasser über den bestehenden Kanalanschluss des Wohnhauses der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, allerdings nur auf einer Ausfertigung des Bauantrages. Die rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise mit zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Bezüglich der Dachform begrüntes Flachdach anstelle Satteldach erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 6 A - Am Berghof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2019 08:55 Uhr