Die Antragstellerin plant den Anbau einer Bergehalle an die bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn, Am Berghof 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. B 6 A Am Berghof.
Der Baubereich ist als gemischte Baufläche gemäß BauNVO ausgewiesen.
Der geplante Anbau erhält eine Größe von 14,66 m x 7,50 m. Die Gebäudehöhe beträgt maximal 9,51 m. An der Traufe beträgt sie 6,51 m.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Satteldächer mit 42° bis 48° zulässig.
Der Antragsteller plant ein Pultdach mit 14° Dachneigung.
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt dem Bauantrag bei.
Die Dachform wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes schon einmal befreit.
Die Entwässerung der Dachfläche erfolgt über die bestehende Entwässerung der Scheune.
Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht durch diesen Anbau nicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, allerdings nur auf einer Ausfertigung des Bauantrages und da nur auf dem Grundrissplan. Die rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.