Bauleitplanung Markt Roßtal; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.65 mit Grünordnungsplan "Stöckach - Südlich Fasanenweg"; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Laut Begründung des Bebauungsplanes wird der Markt Roßtal aufgrund steigender Nachfragen zu bedarfsgerechten Wohnflächen in den kleineren Ortsteilen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes tätig. Im Ortsteil Stöckach liegen keine freien Bauflächen mehr vor.
Der Marktgemeinderat hat daraufhin in der Sitzung vom 04.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 65 "Stöckach – Südlich Fasanenweg" für die Flurstücke Nr. 532 und 532/6 jeweils Gemarkung Weinzierlein im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Stöckach des Marktes Roßtal am südlichen Ortsrand. Es umfasst die Fl.Nr. 532/6, Gemarkung Roßtal und hat eine Fläche von ca. 0,2 ha. Nördlich der Baufläche grenzt ein Wohngebiet an, im Süden und Osten landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Südwesten befindet sich die Gemeindeverbindungsstraße Roßtal-Stöckach (siehe anliegender Lageplan).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Bauleitplanung nicht betroffen. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht ausgewiesen werden.
Beschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 65 „Stöckach – Südlich Fasanenweg“ im Ortsteil Stöckach der Marktgemeinde Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden.
Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2019 13:43 Uhr