Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 777/2, Gemarkung Weißenbronn Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung: 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 23.10.2019 | ö | beschliessend | 1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragssteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 777/2 Gemarkung Weißenbronn im Genehmigungsfreistellungverfahren.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die gemäß §6 des Bebauungsplanes erforderlichen 2 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen. Die Nachbarunterschrift liegt vor, von einer Nachbarbeteiligung könnte im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens abgesehen werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 28.10.2019 08:30 Uhr