Bauleitplanung Markt Roßtal; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit Grünordnungsplan "Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach", sowie 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Laut Begründung des Bebauungsplanes ist ein privater Vorhabenträger an den Markt Roßtal mit dem Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes westlich des bestehenden Gewerbegebietes im Ortsteil von Buchschwabach herangetreten.

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat mit Beschluss vom 05.02.2019 über den gestellten Antrag des Vorhabenträgers beraten und mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den beantragten Flächenumgriff getroffen.  
Im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung am 26.03.2019 wurde erneut über das Vorhaben beraten. Es wurde in der Sitzung mehrheitlich der Beschluss gefasst, der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 2 BauGB zur gezielten Steuerung einer geordneten Entwicklung der gewerblichen Nutzflächen im Marktgemeindegebiet zuzustimmen.

Das Plangebiet ist ca. 20 ha groß und befindet sich westlich des bestehenden Gewerbegebietes Buchschwabach. Es umfasst die Fl.Nrn. 543 - 550, 557, 558, 574 und 575 Gemarkung Buchschwabach (siehe anliegender Lageplan).

Im Parallelverfahren wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Bauleitplanung nicht betroffen. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht ausgewiesen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach“, sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.10.2019 08:30 Uhr