Bauantrag, Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf FlNr. 108, Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 108, Gemarkung Müncherlbach im Außenbereich, Müncherlbach 15.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) Abs. 1 Nr. 1, Vorhaben ist privilegiert, zu beurteilen.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Ackerfläche ausgewiesen.
Die Vorgaben der Lagermengenbeschränkungen und Abstandsregelungen nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) werden eingehalten.
Der geplante Neubau hat keine Auswirkung auf die städtische Stellplatzsatzung.
Die Nachbarunterschriften sind nicht relevant.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 108, Gemarkung Müncherlbach im Außenbereich, Müncherlbach 15, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2019 12:41 Uhr