Bauantrag; Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf FlNr. 335/16, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 335/16 der Gemarkung Heilsbronn. Den geplanten Anbau im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln ist nicht möglich, das Vorhaben wird daher als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B7.2. Durch den geplanten Anbau wird die Baugrenzen überschritten. Verwehrungsgründe zu dieser Befreiung sind nicht ersichtlich.
Im vorgesehenen Baufeld liegen Versorgungsleitungen. Eine Umverlegung auf Kosten des Antragstellers kann erfolgen. Die Stadtwerke sind vor Baubeginn zu informieren.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Durch den Anbau erhöht sich der Stellplatzbedarf nicht. Gemäß aktueller Stellplatzsatzung sind 4 Stellplätze nachzuweisen. In der aktuellen Planung sind jedoch nur 2 Parkflächen ausgewiesen. Eine Diesbezügliche Würdigung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Bautechnische Versagensgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 21.11.2019 bezüglich der Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2019 10:18 Uhr