Isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports auf FlNr. 61/51, Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2019 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr. 61/51, Gemarkung Weiterndorf ging am 28.11.2019 bei der Stadt Heilsbronn ein.
Befreiungen hinsichtlich der Carportausführung als Flachdach entgegen der Festsetzung als Satteldach mit einer Dachneigung von 30°.
Die isolierte Befreiung ist auch für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes B 3 Weiterndorf erforderlich.
Nachdem es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß BayBO Art. 57 Abs.1 Nr.1b handelt und nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 gemäß BayBO  Errichtung an der Grundstücksgrenze (Abstandsflächen) innerhalb dieser Vorgaben bewegt, liegt die Erteilung der isolierten Befreiung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn.
Es sind die erforderlichen Nachbarunterschriften vollständig vorgelegt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe für die Erteilung der isolierten Befreiung sind nicht ersichtlich.
Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung unter dem Aspekt der  bereits mehrfach befreiten Dachform und Abstandflächenvorgabe und außerhalb der Baugrenze zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 3 Weiterndorf zur Errichtung des Carports bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung von der Dachneigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2019 10:18 Uhr