Marktplatz Heilsbronn; Breite der Parkflächen vor dem Anwesen Marktplatz 18; Entscheidung über Verbreiterung


Daten angezeigt aus Sitzung:  92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund mehrerer Beschwerden aus der Bevölkerung über die Breite der bereits mittels Markierungsnägel abgegrenzten Parkplätze am Marktplatz, soll über eine Verbreiterung der vorhandenen Parkplatzbreiten entschieden werden.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Die vorhandenen Parkplatzbreiten entsprechen mit 2,5 Metern der abgestimmten Planung und den Mindestanforderungen gemäß geltendem Regelwerk (§ 4 Abs. 1 Nr.1 GaStellV). Aufgrund der bereits eingebauten Intarsien auf den beiden Parkflächen für Elektrofahrzeuge wird empfohlen, nur die 5 Parkflächen der konventionellen Kfz im Zuge der Breitenänderung zu berücksichtigen. Bei einer Verbreiterung der Stellflächen wird ein Parkplatz vor der VR-Bank entfallen. Die Errichtung eines Behindertenparkplatzes ist hierdurch möglich.
Aufgrund der Verankerung der Markierungsnägel im Pflaster, wird bei einem Rückbau / Neuanordnung die zu verschließenden Bohrungen sichtbar bleiben.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die aktuell hergestellten Parkplätze (außer Elektromobile) vor Hausnummer 8 (VR-Bank) zu verbreitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, einen der Parkplätze am Marktplatz als Behindertenparkplatz (Mindestbreite 3,5 Meter) auszuweisen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 11:16 Uhr