Straßenverkehrssituation Marktplatz Heilsbronn; Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen aufgrund anhaltender Falschparker und nicht gewährleisteter Feuerwehrzufahrten


Daten angezeigt aus Sitzung:  92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Angelegenheit wurde als dringliche Angelegenheit am 10.01.2020 nachträglich gemeldet und soll mit Zustimmung des Gremiums in die Tagesordnung der anberaumten Sitzung aufgenommen werden.
Die Feuerwehr Heilsbronn teilte bereits mehrmals mit, dass die Parksituation im Bereich des neugestalteten Marktplatzes Heilsbronn aus Sicht des Brandschutzes sehr unbefriedigend ist.
Hintergrund sind unzulässiger Weise abgestellte Fahrzeuge im Bereich des Marktplatzes (s. Anlagen).
Die Stadtverwaltung hatte zunächst Kontakt mit dem Religionspädagogischen Zentrum aufgenommen, worauf hin die Mitarbeiter des Medien-Hauses intern dazu angehalten wurden, ihre Fahrzeuge nicht im Bereich des Marktplatzes abzustellen. Zudem wurde die Polizeiinspektion Heilsbronn mehrmals über die Situation informiert und um stärkere Überprüfung angeregt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zeigten nicht den gewünschten Erfolg.
Es ist anzunehmen, dass aufgrund der angespannten Parksituation im Innenstadtbereich und aufgrund der vormals gewohnten Parkmöglichkeiten im Marktplatzumfeld zahlreiche Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge an den gewohnten Stellen abstellen. Jedoch wurde die Parksituation im Zuge der Marktplatzneugestaltung überarbeitet und bewusst ein Platz gestaltet, der dem ruhenden Verkehr nicht zugänglich gemacht werden soll.
Nachdem die Feuerwehr Heilsbronn darauf hinweist, im Einsatzfall die Abteigasse sowie die Anleiterzonen am Marktplatz nicht anfahren zu können, ist sicherheits- bzw. straßenverkehrsrechtliches Einschreiten zwingend geboten. Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Anordnungen sind vorliegend nach § 45 Abs. 9 StVO gegeben. Eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn wäre vorab noch einzuholen.
Die Stadtverwaltung sieht als einzig wirksame und nachhaltige Lösung die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung an. Bis zu einer Entscheidung über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung wird die Anordnung eines absoluten Haltverbotes angeraten. Es wird darauf hingewiesen, dass im gesamten Innenstadtbereich bereits eine Haltverbotszone angeordnet wurde, die sichtlich nicht in ausreichendem Maße eingehalten wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, im Bereich des neugestalteten Marktplatzumfeldes sind zur Sicherung des Brandschutzes in Abstimmung mit der Feuerwehr Heilsbronn mobile absolute Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO) anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 11:16 Uhr