Bauvoranfrage FlNr. 262 Gemarkung Heilsbronn Errichtung eines Einfamilienhauses und Trennung des Grundstücks
Daten angezeigt aus Sitzung:
93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses und Trennung des Flurstücks, sowie nach der Grundstückstrennung eine Zufahrt aus der Sommerkellerstraße auf Fl.Nr. 262, Gemarkung Heilsbronn. Durch die Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Bebauung in Umfang und Örtlichkeit geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als (W) Wohnbaufläche aus.
Auf eine Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidsantrag wird gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO
abgesehen.
Ba
uplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer möglichen Trennung des Flurstücks auf dem Grundstück Fl.Nr. 262, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 15:56 Uhr