Bauvoranfrage FlNr. 22 Gemarkung Seitendorf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Daten angezeigt aus Sitzung: 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.02.2020 | ö | 1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 22 Gemarkung Seitendorf. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 (2) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als „Grünfläche, Feldgehölz mit Steuobstbestand“ aus. Die vorgesehene Baufläche ist nicht erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. § 35 (2) BauGB).
Datenstand vom 20.02.2020 15:56 Uhr