Bauvoranfrage FlNr. 22 Gemarkung Seitendorf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2020 ö 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 22 Gemarkung Seitendorf. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 (2) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als „Grünfläche, Feldgehölz mit Steuobstbestand“ aus. Die vorgesehene Baufläche ist nicht erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. § 35 (2) BauGB).

Datenstand vom 20.02.2020 15:56 Uhr