Bauantrag Fischer, Jürgen, Neuhöflein 8, 91560 Heilsbronn, Anbau von gewerblicher Lagerfläche, Werkstatt und Ausstellungsfläche auf Grundstück FlNr. 199 Gemarkung Höfstetten
Daten angezeigt aus Sitzung: 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.02.2020 | ö | 1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als (W) Wohnbaufläche aus.
Die Unterschrift des Eigentümer benachbarter Grundstücke ist vorhanden.
Die nach Satzung zusätzlich erforderlichen 7 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen, jedoch nicht unmittelbar auf dem zu bebauenden Grundstück. Eine diesbezügliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Die Würdigung der Abstandsflächen obliegt der Genehmigungsbehörde dem Landratsamt Ansbach und nicht der Stadt Heilsbronn.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0