Bauantrag Fischer, Jürgen, Neuhöflein 8, 91560 Heilsbronn, Anbau von gewerblicher Lagerfläche, Werkstatt und Ausstellungsfläche auf Grundstück FlNr. 199 Gemarkung Höfstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2020 ö 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau von gewerblicher Lagerfläche, Werkstatt und Ausstellungsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr.199 Gemarkung Höfstetten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:

Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als (W) Wohnbaufläche aus.
Die Unterschrift des Eigentümer benachbarter Grundstücke ist vorhanden.
Die nach Satzung zusätzlich erforderlichen 7 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen, jedoch nicht unmittelbar auf dem zu bebauenden Grundstück. Eine diesbezügliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt Ansbach.

Die Würdigung der Abstandsflächen obliegt der Genehmigungsbehörde dem Landratsamt Ansbach und nicht der Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 17.12.2019, bezüglich Anbau von gewerblicher Lagerfläche, Werkstatt und Ausstellungsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr.199 Gemarkung Höfstetten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 15:56 Uhr