Bauantrag Deutsche Post AG, Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro- Scooterunterstandes, FlNr. 404/35, 404/5, 404/17 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2020 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes auf der Fl.Nr. 404/35, 404/5 und 404/17 Gemarkung Heilsbronn.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B2 „nordöstlich des Mausendorfer Weges“. Die hierin enthaltenen Vorgaben hinsichtlich Niederschlagsentwässerung werden in den Bauantragsunterlagen durch Rückhaltegräben berücksichtigt. Der Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch Versickerung von Oberflächenwasser von Dachflächen liegt vor und ist durch das Wasserwirtschaftsamt zu bewerten. Die Erschließung ist gesichert.
Bezüglich der Vorgaben des Immissionsschutzes (Lärm, Geruch, Staubentwicklung) obliegt eine diesbezügliche Bewertung dem Landratsamt Ansbach.
Insgesamt sind im Bauantrag Gewerblich genutzte Stellflächen für 28 KFZ und 3 LKW vorhanden. Die tatsächlichen Be- und Entladestellflächen sind für 2 LKW und 22 Streetscooter ausgelegt. Im Lageplan werden die gemäß Stellplatzsatzung mindestens geforderten 9 (private) Parkflächen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Eine Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke erfolgte gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO durch die Gemeinde.
Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes auf der Fl.Nr. 404/35, 404/5 und 404/17, Gemarkung Heilsbronn zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 15:56 Uhr