Schmidt Wohnbau GmbH Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 93. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2020 ö 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf die bisherigen Behandlungen in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 08.05.2019, 24.07.2019 und 18.09.2019 wird verwiesen.
Nachdem das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2019 verweigert wurde, teilte das Landratsamt Ansbach dem Antragsteller mit Schreiben vom 05.12.2019 (s. Anlage) mit, dass aufgrund des fehlenden gemeindlichen Einvernehmens eine bauaufsichtliche Genehmigung nicht erteilt werden kann.
Der Antragsteller hat sich darauf mit Schreiben vom 15.12.2019 (s. Anlage), persönlich überreicht am 19.12.2019, an das Landratsamt Ansbach gewandt sowie die Erwägungen der Stadtverwaltung persönlich vorgetragen.
Kernpunkt der fehlenden Genehmigungsfähigkeit ist die Notwendigkeit einer Befreiung der Baugrenzen für die Tiefgarage. Der Antragsteller trägt vor, sollte die Baugrenze zwingend eingehalten werden müssen, so wären insgesamt weniger Stellplätze und damit verbunden deutlich weniger Wohneinheiten darstellbar. Auch wenn die Stadt Heilsbronn das Vorhaben als Wohngebäude insgesamt ablehnt, so sollte zumindest einer verdichteten Bauweise zugestimmt werden.
Bereits in der persönlichen Unterredung am 19.12.2019 wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung das Vorhaben in Aufrechterhaltung der bisherigen Beschlusslage insgesamt ablehnt.
Grund für die Ablehnung ist weiterhin die Umwandlung des Mischgebietscharakters des betreffenden Bebauungsplanes zu einem Wohngebiet. Diese Änderung des Gebietscharakters könnte u.U. auch weitergehende immissionsschutzrechtliche Anforderungen zur Folge haben.
Sollte das Landratsamt Ansbach weiterhin an der Einschätzung festhalten, das Vorhaben wäre hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (Wohnnutzung) zulässig, so sollte auch hinsichtlich einer über das gemäß Bebauungsplan zulässige Maß der baulichen Nutzung hinausgehenden verdichteten Bebauung nicht zugestimmt werden. Sollten z.B. weitergehende Immissionsschutzauflagen notwendig werden, so wären diese auch im Falle einer verdichteten Bauweise umfangreicher als im Falle einer weniger verdichteten Bauweise.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, am Beschluss vom … festzuhalten und das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Beschluss vom 18.09.2019 nicht aufzuheben. Auch hinsichtlich der Befreiung er Baugrenzen wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 15:56 Uhr