Der Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. stellt mit Schreiben vom 11.03.2019 einen Zuschussantrag für den Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn (s. Anlage).
Nach Ausführungen des Turnvereins wird sich mit Ausweitung der Grundschule Heilsbronn der bestehende Sporthallenengpass weiter verschärfen, in dessen Folge bestehende Sport- und Bewegungsangebote des Turnvereins für Kinder, insbesondere in den Nachmittagsstunden, gestrichen werden müssen. Zur nachhaltigen Sicherung des Vereinssports möchte deshalb der Turnverein an der Grundschule eine dritte Turnhalle als Vereinssporthalle errichten.
Zur Finanzierung der Maßnahme beantragt der Turnverein bei Gesamtkosten von 1.566.000 € bzw. bis zu 1.800.000 € einen Zuschuss der Stadt i. H. v. 660.000 € bzw. max. 800.000 € sowie die Überlassung des notwendigen Grundstücks in Form der Erbpacht und / oder eine Nutzungsvereinbarung analog des Vertrages für die Gymnastikhalle.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Städtetag soll es ab ca. Mitte 2019 ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau geben, in dem jährlich 10. Mio. € in den Staatshaushalt eingestellt werden sollen. Leider sind die genauen Fördermodalitäten noch nicht bekannt. Mit einer evtl. erhöhten Staatszuwendung an den Turnverein könnte sich der Zuschussanteil der Stadt entsprechend verringern.
Eine Förderung nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Richtline Nr. 2) wird in diesem Fall nicht als sachgerecht gesehen. Wie oben bereits dargelegt, sind weitere Raumkapazitäten in Heilsbronn notwendig.
Bei der Erweiterung der Schulsporthalle durch den Turnverein im Jahr 1994 wurde ein Zuschuss der Stadt i. H. v. 15 % an den Gesamtbaukosten gewährt. Weiter wurde dem Turnverein zur Zwischenfinanzierung ein zinsloses Darlehen i. H. v. 70.000 DM sowie ein Darlehen der Stadt an den Turnverein i. H. v. 70.000 DM zu einem Zinssatz von 4 % gewährt. Nachdem sich der Erweiterungsbau der Schulsporthalle auf städtischem Grundstück befindet, hat die Stadt als Eigentümer des Grundstücks die Herstellungskosten zur Wasserversorgung und Entwässerung übernommen (insgesamt rd. 8.300 DM).
Einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung analog des Vertrages für die Gymnastikhalle aus dem Jahre 1993 (s. Kopie z. K. in den Fraktionsmappen) könnte in den Grundzügen entsprochen werden.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderfähigkeit nach dem angekündigten Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau abgeklärt wurde.
Zudem ist abzustimmen, dass diese Baumaßnahme nicht mit den geplanten Maßnahmen zur Erweiterung der Grundschule kollidiert.