Bauantrag Neubau einer überdachten Pergola auf Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau einer überdachten Pergola auf dem Grundstück Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Pergola erhält eine Größe von 4,74 m x 3,80 m. Die Höhe beträgt 2,56 m.
Sie ist als Holzkonstruktion mit Blecheindeckung geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 nördlich der St. 2410 der ehemaligen Gemeinde Bonnhof.
Die Pergola ist außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes geplant.
Es ist deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der entsprechende Antrag ist durch den Bauherrn noch beizubringen und wurde am 06.08.2019 nachgereicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer überdachten Pergola auf dem Grundstück Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5, wird erteilt.
Für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. B 3 der ehemaligen Gemeinde Bonnhof erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr