Bauantrag Errichtung einer Wohnanlage (16 WE) mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über den Bauantrag für die Errichtung einer Wohnanlage für 16 Wohneinheiten in der Falkenstraße wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.07.2019 beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Mit Schreiben vom 06.08.2019 teilte das Landratsamt Ansbach der Antragstellerin mit, dass das Vorhaben verschiedenen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht (u.a. zulässige Anzahl von Wohneinheiten, lt. Bebauungsplan 12 WE). Das Landratsamt Ansbach teilt daher mit, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sei.
Zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Wohnbebauung auf dem gegenständlichen Baugrundstück enthält das Schreiben keine Aussage, d.h. das Vorhaben wird abgelehnt, da es hinsichtlich der Festsetzungen
des Maßes der baulichen Nutzung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr