Digitales Rathaus - Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich;
Beschluss über Erweiterung Rathaus-Service-Portal
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit der Strategie BAYERN DIGITAL macht die Bayerische Staatsregierung den Freistaat Bayern zur Leitregion für Digitales. Der Ausbau des Angebots im BayernPortal als zentrale Online-Plattform hat oberste Priorität. Zudem verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zur Verwaltungsleistung (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 neben Bund und Ländern auch die Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 online anzubieten. Mit den Förderprogrammen „Digitales Rathaus“ (Zuwendung i. H. v. bis zu 20.000,00 €) und dem, von der Bayerischen Verwaltungsschule, angebotenen „Grundkurs Digitallotse“ unterstützt er ab 01.10.2019 Investitionen in kommunale Online-Dienste sowie die Fortbildung eines Mitarbeiters je Behörde im Bereich „Digitalisierungsprojekte in Verwaltungen“.
Zu dem 4-tägigen „Grundkurs Digitallotse“ am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Nürnberg wurde eine Mitarbeiterin angemeldet. Durch den Fördersatz von 80 % verringert sich die Seminargebühr von rd. 500,00 € auf rd. 100,00 €.
Seit 2015 stellt der Freistaat Bayern den Kommunen kostenfrei und dauerhaft Basisdienste zur Verfügung, die das EDV-Beratungsunternehmen komuna in die Online-Dienste des Rathaus Service-Portals integriert hat. Im BayernPortal sind wiederum alle Online-Dienste des Rathaus Service-Portals der Verwaltungen verfügbar. Dort finden die Bürgerinnen und Bürger auch die BayernID – zur Authentifizierung mit einheitlichem Nutzerkonto laut OZG und angegliedertem Postfach. Kennzeichnend für die Online-Dienste ist die medienbruchfreie Integration in die jeweiligen Fachverfahren, d. h. manuelles Einarbeiten der Antragsdaten durch den Sachbearbeiter entfällt. Die Nutzung der weiteren Basisdienste des BayernPortals (Postkorb, E-Payment) ist vorgesehen, sofern der Online-Dienst einen Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer sowie eine Bezahlmöglichkeit erfordert. Seit September 2019 ist das elektronische Bezahlverfahren PayPal eingerichtet. Dies ist in einem nächsten Schritt in die entsprechenden Anwendungen zu integrieren. Die Online-Dienste sind auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form verfügbar (Responsive Design).
Die Stadt Heilsbronn nutzt bereits das Rathaus Service-Portal von komuna und hat damit bereits einen Großteil der kommunalen Prio 1 und Prio 2 Leistungen des OZG-Umsetzungskatalogs erfüllt und ist damit auf dem richtigen Weg. Für eine Erweiterung durch die Komponente „Beantragung von Personenstandsurkunden (Prio 1 Leistung des OZG), die der Stadt Heilsbronn zum heutigen Stand noch fehlt, liegt ein Angebot der komuna i. H. v. rd. 5.300,00 € (einmalige Lizenzkosten für die Erweiterung komuna.RSP rd. 3.450,00 €, einmaliger Einrichtungspreis rd. 1.850,00 €) vor.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) beträgt der Fördersatz 80 % bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mind. 5.000,00 €. Damit läge die Zuwendung, unter Berücksichtigung der zwf. Ausgaben i. H. v. rd.
5.300,00 €, bei rd. 4.300,00 €. Die Eigenmittel der Stadt belaufen sich demnach auf rd. 1.000,00 €.
Beschluss
Der Erweiterung des Rathaus Service-Portal um die Komponente „Beantragung von Personenstandsurkunden (Prio 1 Leistung des OZG-Umsetzungskatalogs) wird vorbehaltlich einer möglichen Förderung über die Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR gemäß OZG-Umsetzungskatalog zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2019 09:22 Uhr