Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung/Inventarverwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 07.03.2018 wurde, auf Anraten des Bayerischen Städtetages, beschlossen,
den Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung unter Beachtung der für Bayern geltenden Bewertungsvorschriften ab dem Jahr 2018 ff. auf den Weg zu bringen. Die Anlagenachweise dienen dem Zweck, Abschreibung und Verzinsung für die jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Heilsbronn zu ermitteln. Bisher führt die Stadt Heilsbronn nur für ihre kostenrechnenden Einrichtungen Bauschuttdeponie und Bestattungswesen die geforderten Anlagenachweise gem. § 76 Abs. 2 KommHV-Kameralistik. Nun sollen auch die weitaus umfangreicheren Anlagenachweise für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung integriert werden. Die erforderlichen Daten wurden beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angefordert. Diese werden derzeit von der Verwaltung erfasst, strukturiert und mit zusätzlichen Auswertungskriterien angereichert, um sie im nächsten Schritt in den bereits bestehenden Programmteil des Finanzwesens CIP-Anlagenbuchführung/Inventar-verwaltung einlesen zu lassen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 02.12.2019 09:22 Uhr