Vertragsverlängerung der Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 22.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf durch den Markt Dietenhofen vom 7.4.2000 (s. Anlage) gilt gemäß § 12 20 Jahre.
Eine Kündigung müsste bis zum 30.4.2020 erfolgen, damit diese zum 30.4.2025 endet. Anderenfalls läuft diese mindestens bis zum 30.4.2030 weiter.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Verlängerung dieser Vereinbarung, da sich keine Änderungen ergeben haben und die Kapazitäten weiter ausreichen (keine Änderung des Einleitungsumfangs s. § 6).
Die tatsächlichen Gesamtkosten der Kläranlage Markttriebendorf werden jährlich nach Abschluss eines Haushaltsjahres gemäß dem Aufteilungsschlüssel „Gesamtkosten x Jahresschmutzwassermenge Hörleinsdorf/ Jahresschmutzwassermenge gesamt“ aufgeteilt. Der Markt Dietenhofen leistet darauf während des Jahres jeweils vierteljährliche Vorauszahlungen.

Beschluss

Die Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen wird nicht gekündigt. Diese läuft mindestens bis zum 30 .04.2030 unverändert weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 10:36 Uhr