Am Dienstag, den 19.11.2019 fand ein Gespräch mit Vertretern des Elternbeirates und des Fördervereines der Grundschule Bürglein statt. Die Schulleitung war leider verhindert.
In der Anlage ist der Fragenkatalog und die Anwesenheitsliste beigefügt. Ebenso ist zur Information eine Aktennotiz über das Gespräch beigefügt.
Aus diesem Gespräch ergeben sich zwei Fragestellungen, die der Behandlung im Gremium bedürfen:
- Umrüstung der schuleigenen Laptops auf Windows 10 und Beibehaltung eines Computerraumes in der Grundschule Bürglein
Eine Umrüstung erscheint nicht wirtschaftlich, wenn wären die Geräte zu erneuern. Die Beibehaltung des Computerraumes entspricht nicht der Beschlusslage.
Beschlusslage i.S. Computer der Grundschule Bürglein:
Im Haupt- und Finanzausschuss vom 11.11.2015 wurde im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Heilsbronn und die entstehenden Folgekosten durch Ersatzgeräte und Systembetreuung die Neuausstattung des Computerraums nicht befürwortet. Stattdessen wurde ein notwendiger, regelmäßiger Transport der Bürgleiner Schulkinder nach Heilsbronn bevorzugt, um dort den Kindern einen regelmäßigen EDV-Unterricht anbieten und den Computerraum entsprechend auslasten zu können. Weil im Nachgang 12 Laptops vom Förderverein der Grundschule Bürglein gespendet wurden und auch der alte Server der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt wurde, wurden im Haushaltsjahr 2016 Mittel für Servereinrichtung sowie Software und Internetschutz bereitgestellt. Durch konnte ein Transport der Bürgleiner Schüler nach Heilsbronn entfallen. Im Schreiben vom 25.10.2016 an die Schulleitung der Grundschule Bürglein, Herrn Roth, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Folgekosten für EDV nicht übernommen werden und auch kein Anspruch auf ausschließliche Benutzung des Gruppenraumes durch EDV besteht.
Die Angelegenheit wird nach erfolgter Absprache zur Ausstattung im Rahmen der „digitalen Klassenzimmer“ dem Ausschuss bzw. Stadtrat (05.02.2020) erneut vorgelegt.
- Schulschwimmen
Die Anregung des Elternbeirats wurde aufgenommen und geprüft. Nach dem Schulfinanzierungsgesetz fallen diese Ausgaben auf den Sachaufwandsträger und werden deshalb zukünftig übernommen.
Dient zur Kenntnis.