Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine;
Antrag auf Übernahme der höheren Benutzungsgebühren durch die Stadt Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 03.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Heilsbronner Sportvereine (Turnverein, 1. FCH, SV Bürglein, TSC Weißenbronn) stellen mit Schreiben vom 15.11.2019 den Antrag auf u. a. Bezuschussung der Benutzungsstunden in der Realschulturnhalle ab Mai 2020 (s. Anlage).
Mit dem Verkauf der Hauptschule im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach ging auch die Doppelturnhalle in das Eigentum des Landkreises über. Um eine finanzielle Überlastung der Heilsbronner Sportvereine zu vermeiden, wurde zwischen der Stadt Heilsbronn und dem Landkreis Ansbach vereinbart, dass die Heilsbronner Vereine die Halle für einen Zeitraum von weiteren 10 Jahren im gewohnten Umfang und zu den gewohnten Gebühren nutzen können. Dieser Vertrag endet im Mai 2020. Eine Weiternutzung der Halle durch die Heilsbronner Vereine ist dann nur noch zu den aktuell geltenden Nutzungsgebühren des Landkreises Ansbach (Kinder- und Jugendsportstunden: 15 €/ Hallenteil; Erwachsenensportstunden: 15 €/ Hallenteil) möglich.
Für die Heilsbronner Vereine bedeutet dies eine finanzielle Mehrbelastung von rd. 26.500 € pro Jahr, da die Kinder- und Jugendsportstunden nun bezahlt werden müssen (15 €/ Hallenteil).
Eine Anfrage beim Landratsamt Ansbach ergab, dass z. B. die Stadt Herrieden und die Stadt Rothenburg ihre Sportvereine mit 100 % der Kinder- und Jugendstunden bezuschusst. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Grund dafür ist, dass die stadteigenen Hallen jeweils nicht ausreichen. Die Bezuschussung beider Städte beträgt jeweils insgesamt rd. 15.000 €/ Jahr.
Damit die Heilsbronner Sportvereine weiterhin eine derart gute Jugendarbeit leisten können, wird vorgeschlagen, die angefallenen Kinder- und Jugendsportstunden in der Realschulturnhalle nach Vorlage der Landkreisabrechnung mit 100 % zu bezuschussen. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Diese Zuschussregelung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Ansbach diese Kosten nicht übernimmt. Das Landratsamt wird angeschrieben, um auf eine unentgeltliche Überlassung der landkreiseigenen Hallen für Jugendsport hinzuwirken.
Beschluss
Die Kinder- und Jugendsportstunden der Heilsbronner Sportvereine in der Realschulturnhalle werden nach Vorlage der Landkreisabrechnung mit 100 % bezuschusst. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Diese Zuschussregelung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Ansbach diese Kosten nicht übernimmt.
Die Richtlinie für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Nr. 2) ist entsprechend zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2020 10:45 Uhr