In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 06.11.2019 wurde die Investitionsplanung bis 2023 vorgestellt.
Zur Stadtratssitzung vom 13.11.2019 wurde die abgeänderte Investitionsplanung (Änderung Ansätze für Baugebiet Bürglein, plus Grunderwerbs- und Sanierungskosten für das Forstamtsgebäude, Änderung der Tilgungen wegen neuer Darlehensaufnahmen) in den Sitzungsmappen verteilt.
In der Sitzung vom 13.11.2019 wurde beschlossen, vorbehaltlich einer Förderfähigkeit durch die Städtebauförderung, die angebotenen Skulpturen (1-7) der Kunstmeile zu beauftragen (123 T€). Die Beauftragung soll in Abschnitten erfolgen und über mehrere Haushaltsjahre gestreckt werden. Die Einstellung von weiteren 30 T€ in den Investitionsplan in den Jahren 2021 bis 2023 ist noch erfolgt (lila markiert), zudem wurden die aktuellen Beschlüsse zum Grunderwerb umgesetzt.
Die von der Grundschule Heilsbronn beantragte Neumöblierung von drei Klassenzimmern pro Jahr in den Jahren 2020 bis 2022 (Gesamt: rd. 125.000 €) sind im Investitionsplan eingestellt. Über eine evtl. nötige Anschaffung dieser Möbel entscheidet der Arbeitskreis Bildung in einer seiner nächsten Sitzungen.
Grunderwerbskosten wurden i. H. v. insgesamt rd. 1,98 Mio. € eingestellt. Ob diese Käufe getätigt werden können, ist nicht sicher.
Das Investitionsvolumen des Jahres 2020 beträgt nun 7.623.000 €, in den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023 beträgt dieses insgesamt 26.229.000 € (s. Anlage).
Die Darlehensneuaufnahmen belaufen sich damit für den Investitionszeitraum auf rd. 4,6 Mio. €, was einem Stand zum 31.12.2023 von rd. 6,27 Mio. € bzw. 647,42 € pro Einwohner (LD per 31.12.2018 = 651,00 €) entspricht.
Die Rücklagenentnahmen betragen insgesamt rd. 3,65 Mio. € im gesamten Finanzplanungszeitraum.
Aufgrund Mitteilung der voraussichtlichen Beteiligungsbeträge der Gemeinden an der Einkommensteuer, am Einkommensteuerersatz sowie an der Umsatzsteuer vom 20.11.2019 für das Jahr 2020 wurden die von uns geschätzten Einnahmen bestätigt.
Sollte die Kreisumlage mit einem Kreisumlagesatz von 45,85 % beschlossen werden (-1 %), würde dies den Verwaltungshaushalt der Stadt um insgesamt rd. 400 T€ im gesamten Finanzplanungszeitraum entlasten.
Haushaltsausgabereste aus 2019 werden zum Jahresende nach aktuellem Stand in erheblichem Umfang von bis zu rd. 5,4 Mio. € gebildet.
Wie bereits im Anschreiben an den Stadtrat vom 13.11.2019 dargestellt, sind die Darlehensaufnahmen und Rücklagenentnahmen für Heilsbronn beträchtlich.
Viele der Maßnahmen sind unabweisbar oder bereits begonnen. Die jährlichen Investitionsvolumen lassen sich allein durch Verschiebung oder Wegfall bei den Sanierungsmaßnahmen Werkvolksiedlung, Blumen- und Flurstraße ggf. senken. Diese sind im Investitionsplanentwurf grün markiert. Die Maßnahmen Blumenstraße und Flurstraße belaufen sich allein auf ein Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 2,1 Mio. € (ohne Stadtwerke).
Die Verschiebung der Maßnahmen in der Werkvolksiedlung aus dem Finanzplanungszeitraum würde eine Entlastung i. H. v. insgesamt rd. 1,8 Mio. € bedeuten. Lassen sich zusätzlich nicht alle Grunderwerbe durchführen, würde der Darlehensstand dem zum Ende des Jahres 2007 entsprechen (rd. 410 €).
Im Hinblick auf die nicht nur bayernweit prognostizierten Steuerrückgänge ist eine Verbesserung der Einnahmesituation bzw. Verminderung der Ausgaben unumgänglich.
Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es für eine Weiterentwicklung der Stadt Heilsbronn wichtig und richtig, weniger an den Investitionen (insbesondere an den Investitionen, die Erträge generieren), sondern die laufenden Ausgaben nach Möglichkeit zu verringern statt zu erhöhen und die Einnahmemöglichkeiten zu verbessern.