Erweiterung der Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt;
Information über den Sachstand und ggf. Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
107. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt wurde gem. Bescheid des Landratsamtes Ansbach (vom 01.06.2010) Anfang 2019 vermessungstechnisch aufgenommen. Die Auswertung der aktuellen Füllstandshöhe liegt der Verwaltung mittlerweile vor. Aufgrund der nur sehr geringen Restkapazität zum Stand 02.2019 wird empfohlen den nächsten Bauabschnitt anzustreben. Nach letzter Berechnung stehen lediglich noch ca. 730 m³ Restvolumen zur Verfügung. Aktuelle Prognosen gehen von Jährlichen Anlieferungen von ca. 1300 m³ aus. Bis zur Erweiterung der Deponieanlage sind vorerst nur noch Kleinstmengen annehmbar. Diese sind über den Wertstoffhof anzuliefern.
Für die bauliche Erweiterung werden Ingenieurleistungen zu vergeben.
Der Genehmigungsbescheid vom 01.06.2010 sieht eine Errichtung der Bauschuttdeponie in drei Bauabschnitten vor, der nächste Bauabschnitt ist vorzubereiten und entsprechend auszuführen. Vorab wäre eine aktuelle Überrechnung des Gesamtfüllstands vorzunehmen.
Die Erweiterung der Anlage wurde mit Bescheid vom 01.06.2010 bereits genehmigt bis zu einem Gesamtvolumen von 45.000 m³.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Erweiterung der Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt vorzubereiten und entsprechende Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.06.2020 11:54 Uhr