Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Betzendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Maximilian Köpplinger, Betzendorf 1, zum Kommandanten und Herr Rüdiger Wald, Herbststraße 5, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 05.02.2020  ohne Auflagen erteilt.

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Betzendorf, Herr Maximilian Köpplinger und Herr Rüdiger Wald (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.04.2020 bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2020 12:37 Uhr