Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Göddeldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Matthias Sitzmann, Göddeldorf 8, zum Kommandanten und Herr Walter Hufnagel, Göddeldorf 5, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 05.02.2020, mit folgender Auflage erteilt:
Kommandant:                Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Stellv. Kommandant:        Keine Auflage

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Göddeldorf, Herr Matthias Sitzmann und Herr Walter Hufnagel (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2020 12:37 Uhr