Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Mitteilung des Ergebnisses der Suchkreisabfrage durch das Mobilfunkzentrum Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über den staatlich geförderten Mobilfunkausbau wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2020 informiert und darin mitgeteilt, dass das Mobilfunkzentrum Bayern das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens mitgeteilt hat.
Zwischenzeitlich hat das Mobilfunkzentrum Bayern (Reg. d. Opf.) mit Mail vom 18.02.2020 mitgeteilt, dass die Netzbetreiber Dt. Telekom und Vodafone Deutschland Suchkreise mitgeteilt haben, in denen Eine Sendemast errichtet werden müsste, um auch den Ortsteil Markttriebendorf mit Sprachmobilfunk zu versorgen. Da die Netzbetreiber nicht eigenwirtschaftlich einen Sendemasten errichten, besteht für die Stadt Heilsbronn die Möglichkeit einer staatlichen Förderung.
Nach Ziff. 6.6 Satz 1 der Mobilfunkrichtlinie teilen die Mobilfunknetzbetreiber neben den Suchkreisen auch die voraussichtlichen Kosten je Sendestandort mit. Nachdem eine entsprechende Kostenindikation seitens der Netzbetreiber nicht mitgeteilt wurde, erkundigte sich die Stadtverwaltung beim Mobilfunkzentrum Bayern nach den voraussichtlich entstehenden Kosten eines Mastbaus. Es wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Mobilfunknetzbetreiber zum jetzigen Verfahrenstand keine Kosten mitteilen.
Stattdessen teilte die Reg. d. Opf. allgemeine Informationen mit. Die Stadtverwaltung erkennt daher derzeit keine Entscheidungsgrundlage, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Angelegenheit soll daher beratungsreif vorbereitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dient zur Kenntnis.  

Datenstand vom 03.06.2020 12:37 Uhr