Schreiben Herr Friedhard Hacker vom 25.02.2020; Bekanntgabe FFW Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö vorberatend 8.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Betrifft Schreiben von Herrn Friedhard Hacker vom 25.02.2020 (Anlage A) ausdrücklich benannt und unterzeichnet als Erster Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Bürglein.
Dieses Schreiben wurde in dessen Amt an die Stadtverwaltung sowie nach bisheriger Kenntnis an den Vereinsverteiler mit ca. 130 entsprechenden Adressen, Anschriften von Herrn Hacker versandt.
Zu den in diesem Schreiben vorgeworfenen Inhalten nimmt man zunächst wie folgt Stellung:
  • Die Freiwilligen Feuerwehren sind der Stadt Heilsbronn wichtig. So wurden allein für die Freiwillige Feuerwehr Bürglein seit 2008 Investitionen in Höhe von rd. TEUR 262 getätigt.
  • Die Stadt Heilsbronn hat durch Beschluss des Stadtrates vom 31.05.2017 einstimmig das dortige Grundstück für ein Baugebiet in Bürglein erworben. Die Preise, Umstände waren dem Stadtrat bekannt, so wurden nachträglich von der Grundeigentümerin auf deren Kosten sogar die Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Stadträte und der Bgm. waren sich immer einig, dass der Ortsteil Bürglein entsprechend zu berücksichtigen ist.
  • Dies kann mit Blick auf die aktuellen Grundstückspreise bzw. Erschließungskosten nicht mehr mit dem Erwerb eines Baugebietes und den Erschließungsmaßnahmen etwa 4 Jahre früher verglichen werden. Die Größe des Baugebietes z.B. im Vergleich zum Baugebiet in Weiterndorf spielt ebenfalls eine Rolle. 60 Bauplätze (für Bürglein zu viele) im Gegensatz zu 22 in Bürglein spielen ebenfalls auch bei der Vergabe und der Höhe der Erschließungskosten eine Rolle.
  • Dennoch hat der Stadtrat jedem Erwerber, der dort  in Bürglein ein Grundstück erwirbt, den gleichen Passus wie anderswo in die Notarurkunde geschrieben, dass der Grundeigentümer eine entsprechende Familienförderung von 2.500 € pro Kind erhält, d.h. bei einer Familie mit zwei Kindern eine Förderung von 5.000 €, bei 3 Kindern 7.500 €, auch noch 5 Jahre nach Erwerb (Kindernachwuchs).
  • Die Verwaltung hat eine entsprechende Ausschreibung vor Vergabe der dortigen Erschließung vorgenommen, wobei der wenigstnehmende Anbieter den Zuschlag erhalten hat.
  • Anhand der beigefügten Anlage A1 ist festzustellen, dass die Preise des jeweiligen Grundstückes je nach Wunsch der Kaufinteressenten sich nach Größe und Lage richten, die Preise liegen bei ca. 87.000 € bis 179.000 €, wobei Strom und Wasser hinzukommen.
  • Bestimmt nehmen wir nicht zum Vergleich Nachbarorte Richtung Nürnberg, wo sich der Preis noch ganz wo anders bewegt.
  • Dem Stadtrat und dem Bgm. war es wichtig, dass vor weiteren Preissteigerungen im Ortsteil Bürglein auch für die Einheimischen eine weitere Entwicklung nicht verbaut wurde.
  • Der Auffassung des Vorsitzenden der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Friedhard Hacker, kann so nicht gefolgt werden. Er teilt mit, dass er für die Freiwillige Feuerwehr Bürglein spricht. Des Weiteren teilt er mit, dass es auch an dem Stadtrat liegen kann, dass evtl. Kameraden dann keine Heimat in Bürglein hätten.
  • Der Hinweis von ihm, wie der Wähler zu wählen hätte, ist auch eine Geschmacksfrage, jedoch hat sich der bisherige Stadtrat nichts vorzuwerfen. Das Wunschdenken des Vorsitzenden der FFW Bürglein, dass man nur noch wählbar ist, wenn man einen Preis pro m² von unter 180 € anbietet, ist eine Sache. Er muss aber auch wissen, dass z.B. ein Feuerwehrfahrzeug vor 5 Jahren einen anderen Preis hatte wie das gleiche Feuerwehrfahrzeug heute.
  • Unabhängig davon ist die Familienförderung je nach Kinderzahl bei z.B. drei Kindern
    (7.500 €) auf den m² umzurechnen, was einen nicht unerheblichen Nachlass pro m² ausmacht.
  • Jeder kann seine persönliche Meinung kundtun, das ist auch gut so. Jedoch als Inhaber eines Amtes einen derartigen Aufruf an ca. 130 Adressaten an alle Vereine und Organisationen zu senden, ist eine andere Sache.
  • Inwieweit alle Feuerwehrkameraden seine Aussagen so unterstützen, da er ausdrücklich für die FFW Bürglein spricht, hierzu liegt uns nichts vor.


Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 03.06.2020 12:37 Uhr