Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (5 WE), FlNr. 46/4, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 29.04.2020 | ö | 3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bebauungsplan sieht vor, dass nur Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser zulässig wären.
Die zulässige Grundflächenzahl beträgt hier 0,60, geplant wären 0,69.
Das Zufahrtsgrundstück befindet sich in Privatbesitz. Die Zufahrt wäre vorliegend durch eine dingliche Sicherung nachzuweisen. Aktuell ist die Erschließung damit nicht gesichert. Die Kanalisation mit der Stromversorgung und der Wasserversorgung wären neu zu erschließen, es wäre erforderlich diese Leitungen über Privatgrundstücke zu verlegen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0