Festlegung der weiteren Stellvertretung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat die Möglichkeit eine weitere Stellvertretung festzulegen.
In der letzten Wahlperiode wurde bestimmt, dass das dienstälteste Stadtratsmitglied die Vertretung übernimmt, bei gleichem Dienstalter in der Reihenfolge des Lebensalters. Da ein weiterer Bürgermeister (3. Bürgermeister) vorgesehen war, wurde von einer namentlichen Benennung von zusätzlichen Stellvertretern abgesehen.
Unter § 18 des Entwurfs zur Geschäftsordnung steht für den Fall gleichzeitiger Verhinderung geschrieben, dass der Stadtrat aus seiner Mitte eine weitere Stellvertretung bestimmt. Es wird empfohlen, dieses Stadtratsmitglied / diese Stadtratsmitglieder namentlich zu nennen.

Beschluss

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und ggf. dritten Bürgermeisters wird Uwe Oehler mit der Vertretung betraut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr