Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen und Beiräten und das Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Art. 33 GO regelt der Stadtrat in der Geschäftsordnung die Zusammensetzung der Ausschüsse; die Mitglieder werden vom Stadtrat für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt. Hierbei hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen.
  1. Bildung von Ausschüssen, Beiräten
Den nachgenannten Ausschüssen gehörten bisher ohne den Vorsitzenden nachfolgende Zahl an Mitgliedern an:
1.        Haupt- und Finanzausschuss                                8 Mitglieder
2.        Bau- und Umweltausschuss                                        8 Mitglieder
3.        Werkausschuss                                                           8 Mitglieder
4.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial-                        8 Mitglieder
und Sportangelegenheiten
5.        Rechnungsprüfungsausschuss                                4 Mitglieder                                                                          (einschl. des Vorsitzenden)
 6. Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 10 gewählten Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Weiteres regelt die Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates.
 7.        Die Mitglieder des Beirates für Soziales werden vom Stadtrat unter Einbeziehung der
Vorschläge von Vereinen bzw. Verbänden, die mit Familienarbeit befasst sind, berufen.
Der Beirat setzt sich zusammen aus
dem ersten Bürgermeister,
2 Mitgliedern des Stadtrates,
1 Vertreter des Seniorenbeirates,
1 Vertreter des Jugendparlamentes/Jugendrates,
1 Vertreter der Evang. Kirchengemeinde Heilsbronn/Evang. Kirchengemeinden der Stadtteile,
1 Vertreter der Kath. Kirchengemeinde Heilsbronn/Caritas,
1 Vertreter der Freikirchlichen Gemeinde Heilsbronn/Landes-kirchlichen Gemeinschaft Bonnhof,
1 Vertreter des Diakonievereins Heilsbronn,
1 Vertreter der Kath. Arbeitnehmerbewegung Heilsbronn,
1 Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Heilsbronn/Arbeiterwohlfahrt Bürglein,
1 Vertreter des VdK-Ortsverband Heilsbronn,
1 Vertreter der Familienhilfe Heilsbronn,
1 Vertreter des Tauschnetzes Heilsbronn,
1 Vertreter der Schule der Phantasie,
1 Vertreter der Heilsbronner Tafel sowie
1 Jugendbeauftragte/r,
1 Beauftragter für Aussiedler- und Ausländerfragen, Integration und Migration
1 Beauftragter für Soziales,
1 Beauftragter für Inklusionsfragen.

Für die anstehende Ratsperiode 2020 – 2026 ist die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen und Beiräten festzulegen.
Folgende Vorschläge werden unterbreitet:
1.        Haupt- und Finanzausschuss                                  6 Mitglieder
2.        Bau- und Umweltausschuss                                          6 Mitglieder
3.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial-                          6 Mitglieder
und Sportangelegenheiten
4.         Ausschuss für Bildung                                          6 Mitglieder
5.        Werkausschuss                                                  6 Mitglieder
6.        Rechnungsprüfungsausschuss                                  4 Mitglieder                                                                        (einschl. des Vorsitzenden)
7.        Seniorenbeitrat
               Der Seniorenbeirat besteht aus (bis zu) 10 gewählten Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Weiteres regelt die Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates.
8.          Die Mitglieder des Beirates für Soziales werden vom Stadtrat unter Einbeziehung der Vorschläge von Vereinen bzw. Verbänden, die mit Familienarbeit befasst sind, berufen. Die Mitglieder des Beirates können bei Verhinderung Stellvertreter/-innen entsenden. Der Beirat setzt sich zusammen aus
dem ersten Bürgermeister,
2 Mitgliedern des Stadtrates,
1 Vertreter des Seniorenbeirates,
1 Vertreter des Jugendparlamentes/Jugendrates,
1 Vertreter der Evang. Kirchengemeinde Heilsbronn/Evang. Kirchengemeinden der Stadtteile,
1 Vertreter der Kath. Kirchengemeinde Heilsbronn/Caritas,
1 Vertreter der Freikirchlichen Gemeinde Heilsbronn/Landes-kirchlichen Gemeinschaft Bonnhof,
1 Vertreter des Diakonievereins Heilsbronn,
1 Vertreter der Kath. Arbeitnehmerbewegung Heilsbronn,
1 Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Heilsbronn/Arbeiterwohlfahrt Bürglein,
1 Vertreter des VdK-Ortsverband Heilsbronn,
1 Vertreter der Familienhilfe Heilsbronn,
1 Vertreter der Schule der Phantasie,
1 Vertreter der Heilsbronner Tafel sowie
1 Jugendbeauftragte/r,
1 Beauftragter für Aussiedler- und Ausländerfragen, Integration und Migration
1 Beauftragter für Soziales,
1 Beauftragter für Inklusionsfragen.
9. Jugendbeirat (Jugendparlament)
Über den Jugendbeirat wird in einer der kommenden Sitzungen beraten bzw. ein Beschluss gefasst.
Ergänzend ist zum Werkausschuss zu bemerken, dass hier wieder der 1. Bürgermeister den Vorsitz führen soll.

  1. Sitzverteilungsverfahren bei den Ausschüssen

Beim Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen muss das Gebot der Spiegelbildlichkeit (Art. 33 Abs. 1 S. 2 GO) gewahrt werden. Es ist somit dem Stärkeverhältnis der Fraktionen / Gruppen Rechnung zu tragen.

Der Stadtrat muss entscheiden, welches Verfahren für die Sitzverteilung angewendet wird. Dieses Verfahren ist in der Geschäftsordnung festzulegen.
Im vorgelegten Entwurf wurde in § 7, unverändert wie in den Vorjahren, das Verfahren Hare-Niemeyer belassen, ebenso wie die Regelung, dass bei gleichem Anspruch auf den Ausschusssitz  die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen entscheidet. Hierzu sind auch andere Regelungen möglich.

Beschluss 1

Die Anzahl der Mitglieder im Haupt-und Finanzausschuss wird auf 8 Mitglieder erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Beschluss 2

Über den zusätzlichen Sitz im Ausschuss für den Haupt-und Finanzausschuss soll das Losverfahren entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit den vorgenannten Vorschlägen besteht Einverständnis; insbesondere mit dem Sitzverteilungsverfahren. Die Zahl der Ausschussmitglieder wird wie folgt festgelegt:

1.        Haupt- und Finanzausschuss                                  8 Mitglieder
2.        Bau- und Umweltausschuss                                          6 Mitglieder
3.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial-                          6 Mitglieder
und Sportangelegenheiten
4.         Ausschuss für Bildung                                          6 Mitglieder
5.        Werkausschuss                                                  6 Mitglieder
6.        Rechnungsprüfungsausschuss                                  4 Mitglieder                                                                        (einschl. des Vorsitzenden)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr