Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2020; Sachstand bzw. Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Einleitungsgebühren sowie die Herstellungsbeitragssätze für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn (§ 10 BGS-EWS) werden zum 01.07.2020 der Kostenentwicklung angepasst. Dazu wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 05.02.2020 und Schreiben vom 06.02.2020 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung gegenüber den geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (BKPV) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Beschluss
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Einleitungsgebühren kann die Anpassung zu einer Erhöhung der Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen. Ob und in welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst n
ach Abschluss der vom BKPV noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Eine rückwirkende Gebührenerhöhung zum 01.07.2020 wäre damit möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2020 09:57 Uhr