Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.07.2020 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem vom Werkausschuss vom 17.06.2020 als Empfehlung an den Stadtrat beschlossenen Neuerlass der Betriebssatzung wurde der in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 13.05.2020 gefasste Beschluss, dass der 1. Bürgermeister den Vorsitz im Werkausschuss führen soll, in der Betriebssatzung vollzogen.
Außerdem wurde die Befugnis des 1. Bürgermeisters zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln auf 40.000 € sowie dessen Befugnisse für Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften auf 20.000 € entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrates angepasst .

Beschluss

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwerke Heilsbronn (s. Anlage) wird neu erlassen. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 27.11.2014 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2020 10:42 Uhr