Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Ketteldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.11.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 29.10.2020 wurde Herr Erwin Hertlein, Ketteldorf 13, zum Kommandanten und Herr Norbert Bollmann, Ketteldorf 38, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 04.11.2020 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant:                keine Auflage
Stellv. Kommandant:         Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ketteldorf, Herr Erwin Hertlein und Herr Norbert Bollmann (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.12.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 10:21 Uhr