Mit dem Jahresantrag 2021 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2022 bis 2024 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Im Jahr 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung statt. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung auf drei, statt bislang sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzungen.
Die Stadt Heilsbronn wurde in das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Kooperation Bibert-/ Schwabachtal“ eingeteilt. Dessen Leitgedanke ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen liegt in Höhe der Bedarfsmeldung der vorangegangenen Jahre (ca. 2 Mio. €).
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei. Für das Jahr 2021 betragen die Gesamtmaßnahmen 1,90 Mio. €.
Dazu:
Citymanagement:
Die Städtebauförderung hat die Aufwendungen für das Citymanagement für das Jahr 2020 nur anteilig bewilligt. Statt der bisher bewilligten 60 % der Kosten wurden für dieses Jahr nur 50 % der bisherigen Förderung, d.h. insgesamt 30 % der Kosten, bezuschusst.
Für das Jahr 2021 wurde bisher keine Förderzusage durch die Städtebauförderung erteilt. Es wurde zudem mitgeteilt, dass eine Förderung für das Jahr 2020 nur ausnahmsweise und künftig keine Mittel mehr bewilligt würden.
Die Stadtverwaltung sowie das mit dem Citymanagement beauftragte Büro Planwerk versuchen nunmehr seit einigen Monaten, eine Förderung über das Jahr 2020 hinaus zu klären. Aufgrund Sachbearbeiterwechsels war eine Klärung bisher nicht möglich.
Sollte eine Förderung über das Jahr 2020 hinaus nicht bewilligt werden, so wäre im Stadtratsgremium über eine Aufgabe oder eine Weiterführung des Citymanagements, ggf. in eingeschränktem Umfang, zu befinden.
Abriss Ansbacher Straße 10:
Das ursprüngliche Vorhaben, das Gebäude Ansbacher Straße 10 im Rahmen des Leerstandsförderprogramms für anerkannte Flüchtlinge zu sanieren, scheiterte an der schlechten Bausubstanz. Nun ist geplant, das Gebäude abzureißen und dafür weitere innenstadtnahe Parkplätze zu errichten. Dafür werden im Jahr 2021 100.000 € vorgesehen.
Trinkstele am Münsterplatz:
Nachdem die Möglichkeit besteht, dass für die Erneuerung der Trinkstele am Münsterplatz eine weitere Förderung beantragt werden kann, wurde auch dies berücksichtigt.
Digitale Info-Tafeln an verschiedenen Standorten:
Es ist beabsichtigt, digitale Info-Tafeln an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet (Marktplatz, Bahnhof, Rathaus) aufzustellen. Dazu werden noch Angebote eingeholt und zu gegebener Zeit vorgestellt. In der Jahresmeldung 2021 wurden pauschal für zwei Standorte 40.000 € (20.000 € pro Tafel/ Stele für Beschaffung, Software, Touch System) eingestellt.
Die bewilligten Zuwendungen werden im Haushaltsjahr 2021 veranschlagt.