Leader Förderung in Bayern 2023 bis 2027; Beschluss über einen Beitritt der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 11. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.01.2021 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten und eigenständigen Entwicklung.
LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat!
Ziele von LEADER
Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität in der Region,
Stärkung der regionalen Identität
Bürgerengagement, Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial, kulturell)        Zukunftsverantwortung und Resilienz
Förderung von Wertschöpfung und gegenseitiger Wertschätzung, Erhalt von Arbeitsplätzen
Zusammenarbeit und Vernetzung von Partnern und Projekten
Bündelung von Kräften durch Kooperation
Umsetzung modellhafter und innovativer Lösungen und Projekte
Eine zentrale Rolle bei LEADER spielen die LAGs. Sie sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region – einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.
Anforderungen an eine Lokale Aktionsgruppe (LAG):
  • Eine LAG ist eine für ihr Gebiet repräsentative Partnerschaft von Vertretern verschiedener öffentlicher, privater und sozioökonomischer Interessen
  • Die LAG muss eine rechtsfähige Organisation sein
(mindestens e. V. in Gründung bei Einreichung der LES)
Die Mitarbeit und Mitgliedschaft in der LAG muss allen interessierten juristischen und natürlichen Personen offenstehen, die die Entwicklung des Gebiets im Sinne der LES unterstützen.
Wichtige Gremien der LAG sind:
· Mitgliederversammlung
· Vorstand
· Management /Geschäftsführung
· LAG Entscheidungsgremium (Steuerkreis, Vorstand)
· Beteiligungsstrukturen, z. B. Arbeitskreise
· zudem wünschenswert: Fachbeirat
Hinweise zum LAG-Gebiet:
  • Als LAG Gebiet in Frage kommen ländlich geprägte, zusammenhängende und eine im Hinblick auf die Entwicklungsstrategie sinnvolle Einheit bildende Gebiete
  • Die Gebietsfestlegung erfolgt durch die LAG und bezieht sich auf einen Landkreis oder einen einheitlichen Kulturraum, bestimmten Naturraum o. ä.
  • Abgrenzung und Größe des LAG Gebiets (
  • Die Mindestgröße für ein LAG Gebiet beträgt einen gesamten Landkreis oder, bei anderer Gebietsabgrenzung, mindestens 60.000 Einwohner, bei bestehenden LAGs alternativ mindestens 500 km². Die Einwohnerzahl im LAG Gebiet liegt unter 150 000 Einwohner oder eine Überschreitung ist plausibel begründet.
       Städte mit mehr als 80.000 EW sind aus dem LAG Gebiet auszunehmen
Das LAG-Gebiet würde in unserem Fall aus den kommunalen Allianzen Kernfranken, NorA und Aurach - Zenn im Landkreis Neustadt/ Aisch – Bad Windsheim und damit aus einer Gesamteinwohnerzahl von rd. 72.000 Einwohnern bestehen.
Anderenorts bilden auch Landkreise (z.B. Fürth, Roth, Nürnberger Land) mit ihren zugehörigen Gemeinden eine LAG oder gründen hierzu einen Verein (Erlebniswelt Roth e.V.).
Inhalte der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
1. Festlegung des LAG Gebiets
2. Lokale Aktionsgruppe
a) Rechtsform, Zusammensetzung, Struktur
b) Aufgaben und Arbeitsweise
c) LAG - Management
3. Ausgangslage und SWOT - Analyse
4. Ziele der Entwicklungsstrategie und ihre Rangfolge
a) innovativer Charakter für die Region
b) Beitrag zu den übergreifenden ELER Zielsetzungen „Umweltschutz “ und Eindämmung Klimawandel/ Anpassung an dessen Auswirkungen
c) Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demographischen
Wandels
d) Mehrwert durch Kooperationen
e) Entwicklungsziele und dazu
- projektbezogene und prozessbezogene Handlungsziele
- qualitative und quantitative Indikatoren für die Zielerreichung
- Finanzplanung
f) Bürgerbeteiligung und Einbeziehung der Ergebnisse
5. LAG - Projektauswahlverfahren
a) Regeln für das Projektauswahlverfahren
b) Projektauswahlkriterien
6. Prozesssteuerung und Kontrolle
a) Aktionsplan
b) Monitoring
c) Evaluierung
Zeitlicher Fahrplan
Februar 2021        Starttermin mit Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an LEADER 2023 2027 durch Frau Staatsministerin Michaela Kaniber
Bis Ende Mai 2021                Abgabe der Interessenbekundung zur Teilnahme an LEADER
2023 2027 (Formlose Erklärung eines Vertreters der Gruppe, mit Angaben zur LAG Bezeichnung/Arbeitstitel, bestehende/ neue LAG, LAG/ Ist auch Voraussetzung zur Förderung der „vorbereitenden
Unterstützung“ in Gebieten, die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen für das LEADER - Auswahlverfahren
Juni/Juli 2021                        Ausschreibung für die LEADER Auswahlrunde der bayerischen
Lokalen Aktionsgruppen 2023 2027 im Bayerischen Staatsanzeiger
November/Dezember 2021        Einreichungsfrist für die Lokalen Entwicklungsstrategien (LES)
der bayerischen lokalen Aktionsgruppen
Bis Mitte 2022                        Auswahlrunde zur Anerkennung bayerischer Lokaler Aktionsgruppen
Ab Anfang 2023                Erste LEADER-Projektanträge sind möglich
Förderung
Die Fördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen i. d. R. zwischen 40 und 70 % und liegen zwischen 3.000 € (Untergrenze) und bis zu 200.000 € je Projekt.
Die LAG kann eine Überschreitung beschließen, wenn das jeweilige Projekt zu mehr als einem Entwicklungs- bzw. Handlungsziel ihrer LES beiträgt und in ihrem Projektauswahlverfahren mindestens 80 % der dort möglichen Maximalpunktzahl erreicht werden.
Zuwendungsempfänger sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen sind staatliche Behörden). Damit besteht auch für Bürger die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
Budgetplanung:
2023/2024 Gleiche Budgetausstattung für jede bayerische LAG
Ende 2024 Meilenstein
2025/2026 Zuteilung der verfügbaren Restmittel
2027 Bayerntopf im Abschlussjahr zur Ausgabe der Restmittel
Finanzierung
Durch einen Beitritt zur LEADER Förderung 2023 bis 2027 in Heilsbronn betragen die jährlichen Ausgaben dafür voraussichtlich rd. 1,50 € pro Einwohner in den Jahren 2023 bis 2027. Dies entspricht einer Gesamtsumme i. H. v. rd. 75.000 € für die Stadt Heilsbronn.
Förderbeispiele
LEADER Projekte im Landkreis Ansbach durch die lokalen Aktionsgruppen Region Hesselberg und Region an der Romantischen Straße
u. a. Fahrradservicestation Dinkelsbühl, Dorfscheune Gailroth, Ölmühle Insingen, Vinothek Tauberzell, Kulturkino Feuchtwangen, Imagekampagne „Zurück in die Heimat“, Naturerlebnisbad Dombühl , Mountain Bike Parcours Herrieden , Konzeption Weiterentwicklung der Fränkischen Moststraße, Beschilderungskonzept zur Vernetzung von Radrouten im Romantischen Franken sowie Umsetzung der Beschilderung, Spuren jüdischen Lebens in Westmittelfranken, Dokumentationszentrum Familiengeschichten Colmberg, Mühlenerlebnis Mittelfranken usw.
Beide LAGs haben zusammen über 50 bewilligte Projekte, mit Gesamtkosten von rd. 7,5 Mio. € und einer LEADER Förderung von 3,1 Mio. €.
Um das Ziel von Leader nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ zu erreichen ist ein vielseitiges Engagement, vor allem aus der Bürgerschaft heraus, erforderlich. Aktive Beteiligung von Bürgern und Vereinen ist ein Kennzeichen des Entwicklungsprozesses. Engagierte Menschen bringen sich mit neuen Ideen ein, entwickeln Projekte und setzen sie mit Hilfe der Fördermittel gemeinsam um.
Die alleinige Initiative und Umsetzung von Projekten kann nicht von der Verwaltung geleistet werden.
Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer bittet das Gremium um ein positives Votum.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt über die Kommunale Allianz Kernfranken einer neuen lokalen Arbeitsgruppe (LAG) im Förderprogramm LEADER 2023 bis 2027 bei zu treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2021 10:22 Uhr